Wann erhalte ich den Zinsausweis für die Steuererklärung? expand_more
Der Zinsausweis wird jeweils im Januar auf eService zur Verfügung gestellt. Sie erhalten via E-Mail eine Benachrichtigung, sobald der Ausweis zur Verfügung steht.
Wo finde ich den Zinsausweis für die Steuererklärung? expand_more
Den Zinsausweis finden Sie unter der Rubrik: Konten und Karten -> Rechnungen -> Zinsausweis.
Wird der Zinsausweis auch per Post zugestellt? expand_more
Allen per Stichtag 31. Dezember auf eService registrierten Kunden wird der Zinsausweis ausschliesslich elektronisch zur Verfügung gestellt, sofern per diesen Datums ein offener Saldo zu Ihren Lasten besteht und/oder während dem betreffenden Steuerjahr Zinsen angefallen sind.
Wann wird kein Zinsausweis elektronisch zur Verfügung gestellt? expand_more
Wenn per 31. Dezember kein Saldo zu Ihren Lasten besteht und keine Zinsen im betreffenden Steuerjahr angefallen sind.
Was muss ich mit dem Zinsausweis machen? expand_more
Den Zinsausweis stellen wir Ihnen für das Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung.
Wie muss ich die Angaben in der Steuererklärung erfassen? expand_more
Wir können Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen. Wir empfehlen, die Wegleitung zur Steuererklärung zu konsultieren oder sich an Ihr zuständiges Steueramt oder Ihren Steuerberater zu wenden.
Wie setzt sich der Saldo zusammen? expand_more
Saldo der letzten Rechnung abzüglich allfällig geleisteten Zahlungen und alle weiteren bis zum 31. Dezember belasteten Transaktionen.
Wieso wird mir eine Schuld per 31. Dezember ausgewiesen, obwohl ich ein anderes Rechnungsdatum habe? expand_more
Wir sind verpflichtet, im Zinsausweis den offenen Betrag per Stichtag 31. Dezember auszuweisen.
Was bedeutet S.E. & O.? expand_more
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (salvo errore et omissione) und bedeutet „Irrtümer und Auslassungen vorbehalten“.