Leasing Entdecken Sie unsere Möglichkeiten für Motorräder
Mann in Motorradkleidung und Helm

Motorrad

Spass auf zwei Rädern - finanziell entspannt.

Eine Frau trägt einen Helm und fährt einen Motorroller

Der Traum von Freiheit und Abenteuer auf zwei Rädern wird Realität. Mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leasingvertrag von Cembra Money Bank fahren Sie Ihr Wunschmotorrad und sparen dabei den hohen Anschaffungspreis.

Sie möchten Ihr Wunschmotorrad finanzieren.

Sie haben das passende Motorrad gefunden und suchen dafür eine Finanzierung. Dabei wollen Sie Ihre Kosten verlässlich kalkulieren und über ausreichend finanziellen Spielraum verfügen, um darüber hinaus andere Wünsche zu realisieren.

Wir bieten flexible Leasinglösungen.

Ob wendiger Roller oder PS-starke Strassenmaschine – finanzieren Sie Ihr neues Motorrad mit einem Leasingvertrag von Cembra Money Bank. Sie zahlen lediglich für die Nutzung, da Sie das Motorrad nicht erwerben. Dank gleich bleibender Raten können Sie Ihr Budget verlässlich kalkulieren.

Attraktive Leasing-Alternative: Finanzierung.

Möchten Sie direkt Besitzer eines Motorrads werden? Dann ist unsere Finanzierung die ideale Lösung für Sie. Für einen Finanzierungsantrag bis maximal CHF 85'000.- unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Zeigen Sie Weitsicht

Sie möchten auch bei unerwarteten Ereignissen zahlungsfähig bleiben? Schliessen Sie neben Ihrem Leasing- oder Finanzierungsvertrag auch eine Raten-Versicherung* ab. Diese tritt in Kraft , wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht arbeitsfähig sind oder unverschuldet arbeitslos werden.

*AXA Versicherungen AG, General-Guisan-Strasse 40, 8400 Winterthur.

Berechnungsbeispiel Motorrad-Leasing

Ein Barkaufpreis von CHF 14'000.- ¹) und ein kalkulatorischer Restwert von CHF 3'000.- ¹) ergeben bei einer jährlichen Fahrleistung von 12'000 km 48 Leasingraten à CHF 286.25 ¹).

Berechnungsbeispiel basierend auf einem nominalen Zinssatz von 7.95% (effektiver Zinssatz 8.25%).

¹) inkl. MwSt.

Eine Leasingvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (gesetzliche Angaben gem. Art. 3. UWG).