Was ist PaymentProtect? expand_more
PaymentProtect schützt Sie, als Hauptinhaber beziehungsweise Hauptinhaberin einer von Cembra herausgegebenen Kreditkarte, vor dem Risiko offener Kreditkartenverpflichtungen im Falle bestimmter Ereignisse wie unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder Unfall. In solchen Fällen kommt die Versicherung im Rahmen der festgelegten Bedingungen für die Bezahlung des offenen Saldos auf.
Mit welcher Versicherung arbeitet Cembra zusammen? expand_more
Es handelt sich um die AXA Versicherungen AG.
Welche Hauptvorteile bietet PaymentProtect? expand_more
-
Mit der Versicherung könnnen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit behalten und Ihre Ersparnisse schützen.
-
Keine Mindestprämie, das heisst, es werden nur Prämien fällig, wenn auch Umsätze mit der Karte getätigt wurden.
-
Die Versicherung kann optional, das heisst freiwillig abgeschlossen werden.
-
Die Prämie ist einheitlich, das heisst unabhängig von Geschlecht, Alter und Beruf.
-
Die Beantragung ist unkompliziert und einfach.
Wer kann PaymentProtect abschliessen? expand_more
Der Hauptkarteninhaber einer von Cembra herausgegebenen Kreditkarte.
Welche Leistungen erbringt PaymentProtect? expand_more
Die Versicherung übernimmt den ausstehenden Saldo Ihrer monatlichen Kreditkartenabrechnung vor dem versicherten Ereignis bis maximal 15’000 Franken. Im Schadenfall erfolgt die Gutschrift des gedeckten Betrages auf das Kreditkartenkonto des Hauptkarteninhabers bei Cembra.
Wie viel kostet PaymentProtect? expand_more
Der Prämiensatz beträgt 0.65 Prozent des Saldos auf der monatlichen Kartenabrechnung.
Beispiel:
Offener Saldo gemäss monatlicher Abrechnung: CHF 1’000.00
Prämiensatz: % 0.65
Mtl. Versicherungsprämie: CHF 6.50
Offener Saldo inkl. Prämie: CHF 1’006.50
Gilt der Schutz von PaymentProtect auch für ausstehende Beträge auf Begleitkarten, die zu einer Hauptkarte gehören? expand_more
Wie und wann kann ich PaymentProtect abschliessen? expand_more
Am besten schliessen Sie die Versicherung gleich zusammen mit Ihrem Kreditkartenvertrag ab. Sie können die Versicherung aber auch zu einem späteren Zeitpunkt in eService aktivieren, uns anrufen oder direkt eine unserer Filialen für eine unverbindliche Beratung besuchen.
Wann beginnt die Versicherungsdeckung von PaymentProtect? expand_more
Der Versicherungsschutz beginnt für alle versicherten Risiken 60 Tage nach dem Datum, welches auf der Versicherungsbestätigung aufgeführt ist («Karenzfrist»).
Was muss ich unternehmen, um einen Schaden zu melden? expand_more
Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Versicherungsleistung hat die versicherte Person die hierfür bestimmten Schadenformulare zu verwenden, welche auf unserer Website zum Download zur Verfügung stehen. Das ausgefüllte Formular muss anschliessend dem Versicherer zugesandt werden. Zur Prüfung einer Leistungspflicht kann der Versicherer alle Nachweise verlangen, die er für die jeweilige Anspruchsprüfung als notwendig erachtet. Im Leistungsfall sind sämtliche vorgenannten beziehungsweise vom Versicherer zusätzlich eingeforderten Unterlagen zuhanden des Versicherers an folgende Adresse zu senden:
AXA, Zweigniederlassung Zürich
Badenerstrasse 549
8048 Zürich
Wie wird im Schadenfall die Versicherungsleistung von PaymentProtect vergütet? expand_more
Als Angestellter bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 und von maximal 3 Schadenfällen. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt in drei Schritten (jeder Schritt setzt das Andauern der Arbeitslosigkeit während des Zeitraums voraus):
- nach den ersten 30 Tagen (Wartefrist): 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 90 Prozent des versicherten Kartensaldos
Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer VII.
Als selbstständig Erwerbender bei schwerer Krankheit:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 Franken und von maximal einem Schadenfall. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt nach einer Wartefrist von 30 Tagen in einem Schritt. Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer IX.
Als Angestellter oder selbstständig Erwerbender bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 Franken und maximal drei Schadenfälle. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt in drei Schritten (jeder Schritt setzt das Andauern der Arbeitsunfähigkeit während des Zeitraums voraus):
- nach den ersten 30 Tagen (Wartefrist): 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 90 Prozent des versicherten Kartensaldos
Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer V.
Kann ich meine Zusatzkarte bei einem Schadenfall weiterhin benützen? expand_more
Wie kann PaymentProtect gekündigt werden? expand_more
Sie können die Versicherung innerhalb von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn schriftlich und auf dem Postweg kostenlos kündigen. Bitte senden Sie Ihre Kündigung direkt an die Cembra Money Bank AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich. Die Versicherung kann ab 30 Tagen nach Versicherungsbeginn, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, per Monatsende gekündigt werden. Dies sollte ebenfalls mittels schriftlicher Mitteilung und auf dem Postweg an die oben genannte Adresse erfolgen.
Muss ich als PaymentProtect-Versicherter die Pensionierung melden? expand_more
Im Falle einer vorzeitigen Pensionierung: Ja. Im Normalfall endet die Versicherung mit dem 65. Geburtstag automatisch.