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Herzlich willkommen.
Ich bin Cembra AI Assistant und unterstütze Sie gerne bei Ihren Fragen zur PaymentProtect-Versicherung.
Wie kann ich Ihnen helfen?
PaymentProtect schützt Sie, als Hauptinhaber beziehungsweise Hauptinhaberin einer von Cembra herausgegebenen Kreditkarte, vor dem Risiko offener Kreditkartenverpflichtungen im Falle bestimmter Ereignisse wie unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder Unfall. In solchen Fällen kommt die Versicherung im Rahmen der festgelegten Bedingungen für die Bezahlung des offenen Saldos auf.
Es handelt sich um die AXA Versicherungen AG.
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Mit der Versicherung könnnen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit behalten und Ihre Ersparnisse schützen.
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Keine Mindestprämie, das heisst, es werden nur Prämien fällig, wenn auch Umsätze mit der Karte getätigt wurden.
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Die Versicherung kann optional, das heisst freiwillig abgeschlossen werden.
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Die Prämie ist einheitlich, das heisst unabhängig von Geschlecht, Alter und Beruf.
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Die Beantragung ist unkompliziert und einfach.
Der Hauptkarteninhaber einer von Cembra herausgegebenen Kreditkarte.
Die Versicherung übernimmt den ausstehenden Saldo Ihrer monatlichen Kreditkartenabrechnung vor dem versicherten Ereignis bis maximal 15’000 Franken. Im Schadenfall erfolgt die Gutschrift des gedeckten Betrages auf das Kreditkartenkonto des Hauptkarteninhabers bei Cembra.
Der Prämiensatz beträgt 0.65 Prozent des Saldos auf der monatlichen Kartenabrechnung.
Beispiel:
Offener Saldo gemäss monatlicher Abrechnung: CHF 1’000.00
Prämiensatz: % 0.65
Mtl. Versicherungsprämie: CHF 6.50
Offener Saldo inkl. Prämie: CHF 1’006.50
Am besten schliessen Sie die Versicherung gleich zusammen mit Ihrem Kreditkartenvertrag ab. Sie können die Versicherung aber auch zu einem späteren Zeitpunkt in eService aktivieren, uns anrufen oder direkt eine unserer Filialen für eine unverbindliche Beratung besuchen.
Der Versicherungsschutz beginnt für alle versicherten Risiken 60 Tage nach dem Datum, welches auf der Versicherungsbestätigung aufgeführt ist («Karenzfrist»).
Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Versicherungsleistung hat die versicherte Person die hierfür bestimmten Schadenformulare zu verwenden, welche auf unserer Website zum Download zur Verfügung stehen. Das ausgefüllte Formular muss anschliessend dem Versicherer zugesandt werden. Zur Prüfung einer Leistungspflicht kann der Versicherer alle Nachweise verlangen, die er für die jeweilige Anspruchsprüfung als notwendig erachtet. Im Leistungsfall sind sämtliche vorgenannten beziehungsweise vom Versicherer zusätzlich eingeforderten Unterlagen zuhanden des Versicherers an folgende Adresse zu senden:
AXA, Zweigniederlassung Zürich
Badenerstrasse 549
8048 Zürich
Als Angestellter bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 und von maximal 3 Schadenfällen. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt in drei Schritten (jeder Schritt setzt das Andauern der Arbeitslosigkeit während des Zeitraums voraus):
- nach den ersten 30 Tagen (Wartefrist): 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 90 Prozent des versicherten Kartensaldos
Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer VII.
Als selbstständig Erwerbender bei schwerer Krankheit:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 Franken und von maximal einem Schadenfall. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt nach einer Wartefrist von 30 Tagen in einem Schritt. Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer IX.
Als Angestellter oder selbstständig Erwerbender bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 Franken und maximal drei Schadenfälle. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt in drei Schritten (jeder Schritt setzt das Andauern der Arbeitsunfähigkeit während des Zeitraums voraus):
- nach den ersten 30 Tagen (Wartefrist): 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 90 Prozent des versicherten Kartensaldos
Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer V.
Sie können die Versicherung innerhalb von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn schriftlich und auf dem Postweg kostenlos kündigen. Bitte senden Sie Ihre Kündigung direkt an die Cembra Money Bank AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich. Die Versicherung kann ab 30 Tagen nach Versicherungsbeginn, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, per Monatsende gekündigt werden. Dies sollte ebenfalls mittels schriftlicher Mitteilung und auf dem Postweg an die oben genannte Adresse erfolgen.
Im Falle einer vorzeitigen Pensionierung: Ja. Im Normalfall endet die Versicherung mit dem 65. Geburtstag automatisch.