Sobald uns von der Versicherung bestätigt wurde, dass es sich um einen Totalschaden handelt, müssen die Leasingraten nicht mehr beglichen werden.
Das Leasing wird aufgelöst. Der Vertrag wird gem. Ziffer 12.4 der AGB abgerechnet und saldiert.
Sofern wir nicht von der Versicherung informiert wurden, bitten wir Sie, uns das Schadendatum, die Versicherung und die Schaden-Nummer anzugeben. Zusätzlich können Sie uns durch das Schadenmeldeformular Ihre Bankdaten vermitteln zur Überweisung vom allfälligen Überschuss.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an: Cembra Money Bank AG Bändliweg 20 Postfach 8048 Zürich Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie auch elektronisch einreichen unter special.auto@cembra.ch.
Das hängt von der Situation ab. Wir geben der Versicherung jeweils 40 Tage Frist zur Überweisung der Schadenleistung. Sollte eine Gegenpartei oder zum Beispiel die Polizei involviert sein, kann das Abschliessen des Schadenfalles mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Nein, der Polizeirapport ist nur für ihre Versicherung relevant.
Sobald die Leistung auf dem Konto verbucht wurde, wird die Abrechnung erstellt und der allfällige Überschuss auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen. Sie erhalten den Überschuss so schnell wie möglich.
Dies hängt von der Höhe der Versicherungsleistung ab. Sollten Sie genauere Angaben zur Berechnung benötigen, bitten wir Sie, sich an Ihre Versicherung zu wenden.
Grundsätzlich werden Motorschäden nicht von der Versicherung übernommen.
Bitte melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung und füllen Sie gleichzeitig das Schadenmeldeformular aus. Sollte nach Ablauf der Frist (in der Regel 30 Tage) das Fahrzeug nicht gefunden worden sein, wird entsprechend Ziffer 12.4 der Allgemeinen Leasingbedingungen abrechnet.
Bitte melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Die Cembra Money Bank ist vorsteuerabzugsberechtigt. Der Leasingzins wird aufgrund des entsteuerten Kaufpreises berechnet.
Von der Versicherungsleistung wird die Restschuld aus dem Vertrag in Abzug gebracht. Die Berechnung der Restschuld erfolgt gemäss Ziffer 12.4 der AGB.
Leider nicht. Wir überlassen die Verwertung des Wracks der Versicherung.
Nein, denn im Schadenfall wird nur die MWST auf den geschuldeten Leasingzinsen (Raten) bis zum Schadendatum berechnet. Diese MWST ist geschuldet und wird von der Bank der Eidg. Steuerverwaltung abgeliefert.
Die Zinskosten werden gemäss der Annuitätenmethode berechnet. Dies kann dazu führen, dass gegen Vertragsende die Zinskosten vollumfänglich belastet sind und keine Zinsgutschrift mehr möglich ist.
Nein. Sollten Sie das Fahrzeug nicht reparieren wollen, wird die Leistung an Cembra Money Bank ausgezahlt und mit derjenigen Partei abgerechnet, die das Fahrzeug am Ende des Vertrages übernimmt.
Ja, das ist möglich.
Nein, das ist leider nicht möglich.